Antrag vom 11.12.2025
Änderungsantrag Bebauungsplan 851 (östlich Schützenweg / nördlich Hamelmannstraße) - Beschluss zur Reduzierung der Sozialquote für das Projekt Lebensquartier
Änderungsantrag Bebauungsplan 851 (östlich Schützenweg / nördlich Hamelmannstraße) - Beschluss zur Reduzierung der Sozialquote für das Projekt Lebensquartier
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Änderungsantrages zu TOP „Bebauungsplan 851 (östlich Schützenweg / nördlich Hamelmannstraße) - Beschluss zur Reduzierung der Sozialquote für das Projekt Lebensquartier“ zu oben genannten Sitzungen.
Der Beschluss wird folgendermaßen geändert:
Für das Projekt Lebensquartier am Schützenweg innerhalb des Bebauungsplanes 851 (siehe Lageplan) kann der zu schaffende preiswerte Wohnraum gemäß den Beschlüssen zur Quote (Sozialquote) zur Schaffung preiswerten Wohnraumes auf nichtstädtischen Liegenschaften entstehen oder ausnahmsweise gemäß der nachfolgend beschriebenen Alternative:
– Der zu schaffende preiswerte Wohnraum wird nicht über die Anzahl der Wohnungen gemäß dem städtebaulichen Leitplan, sondern über die anteilige Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) ermittelt. Die herzustellende Wohnfläche für preiswerten Wohnraum setzt sich aus 30 Prozent der Wohnflächen im Mehrfamilienhausbau und 10 Prozent der Wohnflächen in Doppelhäusern und Reihenhäusern zusammen.
– Der zu schaffende preiswerte Wohnraum ist ausschließlich Haushalten mit dem Anspruch auf einen einfachen Wohnberechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) zur Verfügung zu stellen.
– Der preiswerte Wohnraum ist nicht in unterschiedlichen Gebäudetypen zu schaffen.
– Die Sicherung erfolgt über städtebauliche Verträge.
Begründung:
Der Rat hat am 29. Juni 2020 eine verbindliche Sozialquote von 30 Prozent für nichtstädtische Mehrfamilienhausgrundstücke beschlossen. Diese Quote gilt für alle später eingeleiteten oder fortgesetzten Planverfahren und ist im Sinne der Gleichbehandlung sowie zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung verlässlich umzusetzen. Eine Abweichung oder Reduzierung der Quote würde die bindende Beschlusslage unterlaufen und ist daher nicht angezeigt. Es sollten keine weiteren Ausnahmen geschaffen werden, weshalb wir die Regelung, wie sie beim Schramperweg getroffen wurde, für sinnvoll erachten.