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Anfrage vom 07.01.2026

Anfrage zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 2025/2026“

Anfrage zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 2025/2026“

Sehr geehrter Herr Denckmann,

das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 2025/2026“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eröffnet Kommunen die Möglichkeit, investive Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit Bundesmitteln zu unterstützen. Eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist aktuell noch möglich, die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 15. Januar 2026.

Aus den veröffentlichten Programm- und Verfahrensunterlagen ergeben sich dabei mehrere Klarstellungen, die für eine Antragstellung von Bedeutung sind:

• Für die Einreichung einer Projektskizze ist keine abgeschlossene Vor- oder Entwurfsplanung erforderlich. Eine Kostenschätzung wird empfohlen, ist aber keine Teilnahmevoraussetzung.

• Das Programm ist auf überjährige Projekte ausgelegt. Bewilligte Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein.

• Eine Kombination mit anderen Fördermitteln, insbesondere aus Landesprogrammen oder EFREMitteln, ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist lediglich die Kumulierung mit bestimmten Bundesprogrammen für dieselbe Maßnahme.

• Der Schwerpunkt liegt auf der Sanierung bestehender Sportstätten. Ersatzneubauten sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie gegenüber einer Sanierung wirtschaftlicher sind.

• Kommunen können mehrere Projektskizzen einreichen, eine programmseitige Begrenzung auf ein einzelnes Projekt besteht nicht.

Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, ob und in welchem Umfang die Verwaltung von der Möglichkeit einer Antragstellung im Rahmen des SKS-Programms Gebrauch gemacht hat.

1. Wurden durch die Stadt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 2025/2026“ Projektskizzen oder Förderanträge eingereicht?

◦ Falls ja: Für welche konkreten Projekte, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?

2. Sofern keine Projektskizzen oder Förderanträge eingereicht wurden:

◦ Aus welchen konkreten Gründen wurde von einer Antragstellung abgesehen?

◦ Auf welche formalen oder inhaltlichen Programmvorgaben des SKS wird diese Entscheidung jeweils gestützt?

3. Wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob für bestehende oder geplante Projekte im Bereich kommunaler Sportstätten eine Antragstellung im Rahmen des SKS-Programms möglich gewesen wäre, insbesondere unter Berücksichtigung ◦ der zulässigen mehrjährigen Umsetzungsdauer bis zum 31.12.2031, ◦ der fehlenden Verpflichtung zu einer abgeschlossenen Planung, ◦ der Möglichkeit zur Kombination mit Landes- oder EU-Fördermitteln sowie ◦ der Option eines Ersatzneubaus bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung?

4. Sofern eine solche Prüfung erfolgt ist:

◦ Mit welchem Ergebnis und in welcher Form (z. B. verwaltungsinterne Vermerke, Abstimmungen mit Förderstellen)?

5. Sofern keine entsprechende Prüfung vorgenommen wurde:

◦ Aus welchen Gründen wurde auf eine solche Prüfung verzichtet?

6. Bezogen auf die folgenden konkreten Projekte:

• Sporthalle Brandsweg,

• Hallenbad Eversten,

• Hallenbad Kreyenbrück, bitten wir um Auskunft, ob für diese Projekte bislang Projektskizzen oder Förderanträge im Rahmen des Bundesprogramms SKS 2025/2026 eingereicht wurden.

Falls dies bislang nicht erfolgt ist, bitten wir um eine Darstellung,

• ob eine Antragstellung für eines oder mehrere dieser Projekte bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 15. Januar 2026 noch vorgesehen ist,

• und falls nein, aus welchen konkreten, programmspezifischen Gründen eine Antragstellung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beabsichtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Vally Finke parteilos

Andreas Sander Piratenpartei