Antrag vom 15.05.2026
Antrag Beauftragung eines Totalunternehmers für den Neubau des Stadions an der Maastrichter Straße erst nach einer belastbaren positiven Rückmeldung der Europäischen Kommission.
Antrag Beauftragung eines Totalunternehmers für den Neubau des Stadions an der Maastrichter Straße erst nach einer belastbaren positiven Rückmeldung der Europäischen Kommission.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Beauftragung eines Totalunternehmers für den Neubau des Stadions an der Maastrichter Straße erst nach einer belastbaren positiven Rückmeldung der Europäischen Kommission.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich dafür aus, dass eine Beauftragung eines Totalunternehmers für den Neubau des Stadions an der Maastrichter Straße erst erfolgt, wenn das laufende Notifizierungsverfahren beziehungsweise die beihilferechtliche Prüfung auf EU-Ebene abgeschlossen ist und eine belastbare positive Rückmeldung der Europäischen Kommission vorliegt.
Bis dahin sind alle vorbereitenden Schritte zu unterlassen, die zu rechtlichen, finanziellen oder vertraglichen Bindungen führen, aus denen der Stadt Oldenburg oder der Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG im Falle einer negativen oder einschränkenden Entscheidung der Europäischen Kommission weitere Kosten, Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Kündigungsrisiken entstehen könnten.
Begründung:
Mit diesem Ratsbeschluss geht die Stadt Oldenburg ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko ein, da die finale Beihilfe-Genehmigung der EU-Kommission für die über 59,7 Millionen Euro (Pauschalpreis + Baunebenkosten) teure Maßnahme noch aussteht.
Da das Stadion primär für den Profisport (VfB Oldenburg) genutzt wird und der Betrieb jährlich mit 2,5 bis 3,5 Millionen Euro bezuschusst werden soll, greifen die strengsten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU. Ein laufender Fragenkatalog der Kommission zeigt zudem, dass das Verfahren noch in einer kritischen Prüfungsphase steckt.
Wird der Vertrag mit dem Totalunternehmer nach dem Ratsbeschluss unmittelbar unterzeichnet, verstößt die Stadt gegen das europäische Durchführungsverbot (Art. 108 Abs. 3 AEUV)Der Rat der Stadt Oldenburg hat im Oktober 2024 selbst beschlossen, dass eine Vergabe an einen Totalunternehmer erst nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die EU-Kommission erfolgen darf. Ein Beschluss wie er am 01. Juni abgestimmt werden soll setzt sich über diese eigene Absicherung hinweg. Dies kann zu einem Einschreiten der Kommunalaufsicht (Niedersächsisches Innenministerium) führen, die den Beschluss wegen Rechtswidrigkeit beanstanden oder die städtische Ausfallbürgschaft verweigern könnte.