Anfrage vom 05.01.2026
Kommunaler Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht – Busverkehrsausfall Anfang Januar 2026
Kommunaler Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht – Busverkehrsausfall Anfang Januar 2026
Sehr geehrter Herr Krogmann,
vor dem Hintergrund des witterungsbedingten Ausfalls des Busverkehrs in Oldenburg am Wochenende des 3./4. Januar 2026 sowie der Berichterstattung der Nordwest-Zeitung hierzu bittet die Gruppe Für Oldenburg um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Bereits in einem Artikel der Nordwest-Zeitung vom 11. November 2025 hatte die Stadt Oldenburg öffentlich dargestellt, dass der kommunale Winterdienst mit rund 120 Einsatzkräften des Abfallwirtschaftsbetriebs und der beteiligten Fachdienste, mehreren Streu- und Räumfahrzeugen sowie einer klaren Priorisierung insbesondere von Hauptverkehrsstraßen, Busachsen und besonders gefährlichen Stellen (u. a. Unterführungen) auf die Wintersaison vorbereitet sei.
Vor diesem Hintergrund erscheint der nahezu vollständige Stillstand des Busverkehrs wenige Wochen später erklärungsbedürftig, insbesondere mit Blick auf die kommunale Zuständigkeit für den Winterdienst auf Fahrbahnen sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
1. Organisation und Priorisierung des Winterdienstes
Wie ist der kommunale Winterdienst gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung organisiert, insbesondere im Hinblick auf ◦ Hauptverkehrsstraßen, ◦ ausgewiesene Busachsen sowie ◦ besonders gefährdete Bereiche wie Unterführungen, Steigungen und den Tunnelbereich am ZOB?
2. Vorbereitung auf angekündigte Wetterlagen
Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag (2./3. Januar 2026) ergriffen, obwohl Schneefall und Glätte witterungsbedingt vorhersehbar waren?
Gab es eine besondere Einsatz- oder Prioritätenplanung für den ÖPNV?
3. Bewertung der Verkehrssicherheit
Wie bewertet die Stadtverwaltung rückblickend die Verkehrssicherheit auf den für den Busverkehr relevanten Strecken, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen, dass „große Teile des Netzes stark verschneit“ gewesen seien?
4. Zusammenarbeit mit der VWG
In welcher Form erfolgt die Abstimmung zwischen Stadt und VWG im Winterdienst, insbesondere bei der Einschätzung der Befahrbarkeit und der Entscheidung über Betriebseinstellungen?
5. Verkehrssicherungspflicht
Wie stellt die Stadt sicher, dass ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auf Fahrbahnen und an ÖPNV-relevanten Knotenpunkten auch bei extremen, aber angekündigten Wetterlagen ausreichend nachgekommen wird?
6. Einsatz externer Unternehmen (Subunternehmen)
Wie viele externe Unternehmen sind oder waren im Winter 2025/2026 zusätzlich zum städtischen Personal mit Räum- und Streuleistungen im Auftrag der Stadt Oldenburg tätig?
7. Lehren für zukünftige Ereignisse
Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt aus dem Ereignis, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs bei winterlichen Witterungsbedingungen künftig zu verbessern? Nutzt die VWG Winter- bzw. M+S-Reifen?
Für die Beantwortung bedanken wir uns im Voraus.