Anfrage vom 15.01.2026
Anfrage Hermann-Ehlers-Haus
Anfrage Hermann-Ehlers-Haus
Sehr geehrte Frau Schacht,
das Studentenwohnheim Hermann-Ehlers-Haus an der Eichenstraße steht seit mehreren Jahren leer, obwohl in Oldenburg – insbesondere im Umfeld der Universität – ein erheblicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besteht. Der anhaltende Leerstand wird zunehmend als städtebauliches und wohnungspolitisches Problem wahrgenommen und ist Gegenstand öffentlicher Berichterstattung sowie gesellschaftlicher Diskussionen im Stadtteil.
Nach früheren Angaben war das Gebäude im Eigentum der Crosslane Property Group bzw. deren Tochterunternehmen Prime Student Living. Ein gleichnamiges Studentenwohnheim desselben Unternehmens in Osnabrück stand ebenfalls über einen längeren Zeitraum leer. Dort wurde Anfang 2024 aus Presseberichten und Aussagen der Stadt Osnabrück bekannt, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden haben soll.
Der Gruppe Für Oldenburg liegen darüber hinaus Informationen vor, wonach es auch beim Hermann-EhlersHaus in Oldenburg zu einem Eigentümerwechsel gekommen sein könnte. Da es sich hierbei um bislang nicht verifizierte Angaben handelt, bitten wir um eine Klarstellung durch die Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Eigentumsverhältnisse ◦ Wer ist aktuell Eigentümer des Hermann-Ehlers-Hauses in Oldenburg?
◦ Hat in jüngerer Zeit ein Eigentümerwechsel stattgefunden bzw. liegen der Stadt entsprechende Informationen oder Anzeigen vor?
◦ Falls ja: Wann erfolgte dieser Wechsel und an wen wurde das Gebäude veräußert?
2. Kenntnisstand und Kommunikation ◦ In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Oldenburg über einen möglichen Verkauf oder Eigentümerwechsel informiert?
◦ Besteht aktuell ein Kontakt zwischen Stadtverwaltung und dem derzeitigen Eigentümer bzw. einem neuen Eigentümer?
◦ Bestand aus Sicht der Verwaltung im Zusammenhang mit einem möglichen Verkauf ein gesetzliches oder kommunales Vorkaufsrecht der Stadt Oldenburg?
◦ Falls ein solches Vorkaufsrecht bestand: Wurde dessen Ausübung geprüft?
◦ Falls nein bzw. falls von einer Ausübung abgesehen wurde: Welche Gründe waren dafür maßgeblich?
Mit freundlichen Grüßen,
Vally Finke parteilos
Andreas Sander Piratenpartei